Information zu Schaukästen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sicherlich haben Sie schon einmal einen Blick in einen der Schaukasten in Ihrer Gemeinde geschaut.
Die Kästen sind vorrangig dafür gedacht, Sie über öffentliche Bekanntmachungen zu informieren. Hierzu gehören die Bekanntmachung der Tagesordnung für anstehende Amtsausschusssitzungen, Gemeindevertretersitzungen oder Ausschüsse.
Manchmal finden sich in den Schaukästen aber auch Veröffentlichungen für Termine zu bestimmten Festen in Ihrem Ort oder im Amtsgebiet.
Zu diesen Aushängen einige weitergehende Erläuterungen: Die Kästen können grundsätzlich auch für Aushänge von Vereinsveranstaltungen o. ä. genutzt werden. Hierfür ist Voraussetzung, dass ausreichend Platz im Kasten neben den öffentlichen Bekanntmachungen vorhanden ist.
Die Koordinierung der Aushänge muss über die Amtsverwaltung erfolgen, da Ihnen nur hier mitgeteilt werden kann, ob Platz für den von Ihnen gewünschten Zeitraum zur Verfügung steht.
Darüber hinaus fallen für Aushänge je nach Größe nach der Verwaltungsgebührensatzung auch Kosten an. Ein Aushang kann auch nicht über die ehrenamtlichen Bürgermeister oder einen der Gemeindearbeiter erfolgen.
Für weitere Fragen zu den Schaukästen können Sie sich gern direkt an die Verwaltungsmitarbeiter wenden.